Länderbestimmungen

Ab dem 29. Dezember 2014 findet die neue Verordnung (EU) Nr. 576/2013 des europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juni 2013 über die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 998/2003 ihre Gültigkeit. Die entsprechende Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013 der Kommission vom 28. Juni 2013 ist ebenfalls ab dem 29. Dezember 2014 gültig.

Geregelt ist die Ein- und Ausfuhr von Heimtieren (Hund, Katze, Frettchen) zwischen EU-Mitgliedstaaten sowie aus Drittländern in EU-Mitgliedstaaten. Hiermit soll ein verbesserter Schutz vor Einschleppung und Verbreitung der Tollwut – einer für Mensch und Tier tödlichen Erkrankung – gewährleistet sein.