Checkliste

EU-Bestimmungen – neuer Stand

Seit dem 29. Dezember 2014 findet die neue Verordnung (EU) Nr. 576/2013 des europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juni 2013 über die Verbringung von Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) zu anderen als Handelszwecken zwischen EU-Mitgliedsstaaten sowie aus Drittländern in EU-Mitgliedsstaaten Anwendung. Hiermit soll ein verbesserter Schutz vor Einschleppung und Verbreitung der Tollwut gewährleistet sein.

Folgende Anforderungen müssen bei Reisen innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten beachtet werden:

Microchip

Heimtiere, die ab dem 4.7.2011 neu zu kennzeichnen sind, müssen zwingend  mit einem Microchip ausgestattet werden. Bei vor diesem Stichtag gekennzeichneten Tieren wird eine gut lesbare Tätowierung weiterhin akzeptiert.

Heimtierausweis

Bei Reisen muss der Heimtierausweis mitgeführt werden, der von einem Tierarzt ausgestellt ist und aus dem hervorgeht, dass im Einklang mit den Empfehlungen des Impfstoffherstellers eine gültige Tollwutimpfung des betreffenden Tieres vorgenommen wurde.

Tollwutimpfung

Bei Reisen innerhalb der EU muss im Heimtierausweis eine gültige Tollwutimpfung eingetragen sein. Die Impfung wird im Fall einer Erstimpfung als gültig bezeichnet, wenn sie mindestens 21 Tage zurückliegt. Die Impfung muss entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers wiederholt werden. Eine Wiederholungsimpfung ist dann unmittelbar gültig.

Alter jünger als 3 Monate

Sollte das Tier jünger als 3 Monate und nicht geimpft sein, beachten Sie die jeweiligen nationalen Bestimmungen, da viele EU-Länder die Einreise von ungeimpften Hunden, Katzen und Frettchen verbieten.

Nationale Sonderregeln

Einige Länder haben nationale Sonderregeln, die zu beachten sind.