Gelistete Drittländer

Gelistete Drittländer (Anhang II, Teil 1)

Die Durchführungsverordnung 577/2013 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 28.06.2013 enthält in Anhang II, Teil 1 folgende Länder:

  • Andorra
  • Färöer
  • Gibraltar
  • Grönland
  • Island
  • Liechtenstein
  • Monaco
  • Norwegen
  • San Marino
  • Schweiz
  • Vatikanstadt

Hier entspricht der Tollwutstatus dem der EU. Bei Wiedereinreise aus diesen Staaten nach Deutschland (Rückreise) gelten daher die EU-Bestimmungen (Heimtierpass, Kennzeichnung, Tollwutimpfung, alternativ eine vom Amtstierarzt ausgefüllte Veterinärbescheinigung).

Bei Einreise in diese Staaten gelten noch länderspezifische Bedingungen, die ausgewählt angeführt werden:

Gelistete Drittländer (Anhang II, Teil 2)

In Anhang II, Teil 2 werden Drittländer gelistet, die einen den EU-Mitgliedsländern vergleichbaren Status hinsichtlich der Tollwutsituation zeigen. Diese Länder müssen einen Nachweis über ihren Tollwutstatus erbringen und Anforderungen erfüllen, die in Artikel 13 der Verordnung 576/2013 beschrieben sind. Die Länderliste wird ständig aktualisiert, die folgenden Länder sind derzeit
aufgeführt:

  • Antigua und Barbuda
  • Argentinien
  • Aruba
  • Ascension
  • Australien
  • Bahrain
  • Barbados
  • Belarus
  • Bermuda
  • Bonaire, St. Eustatius und Saba (die Karibischen Niederlande)
  • Bosnien und Herzegowina
  • Britische Jungferninseln
  • Chile
  • Curacao
  • Falklandinseln
  • Fidschi
  • Französisch-Polynesien
  • Großbritannien und Nordirland
  • Hongkong
  • Jamaika
  • Japan
  • Kaimaninseln
  • Kanada
  • Malaysia
  • Mauritius
  • Mayotte
  • Mexiko
  • Montserrat
  • Neukaledonien
  • Neuseeland
  • Russland
  • Singapur
  • St. Helena
  • St. Kitts und Nevis
  • St. Lucia
  • St. Martin
  • St. Pierre und Miquelon
  • St. Vincent und die Grenadinen
  • Taiwan
  • Trinidad und Tobago
  • Vanuatu
  • Vereinigte Arabische Emirate
  • Vereinigte Staaten von Amerika
  • Wallis und Futuna

Quelle: Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577 / 2013 vom 28. Juni 2013

Wer in diese Länder reist, sollte die Einreisebestimmungen bei Anreise berücksichtigen (einige Länder sind nachfolgend aufgeführt, ansonsten geben auch hier Botschaften / Konsulate Auskunft). Wer aus diesen Ländern Tiere einführt, benötigt eine Veterinärbescheinigung (zu finden unter http://www.bmel.de), ansonsten gelten die in den EU-Bestimmungen festgelegten Regeln.