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Schweiz

Einreisebestimmung:

Einreise aus EU-Ländern: Die Tollwut-Impfung muss mindestens 21 Tage vor der Einreise erfolgt sein. Erfolgt eine Nachimpfung innerhalb der Gültigkeitsdauer der Erstimpfung, so entfällt die Wartefrist. Eine Erstimpfung wird nur dann anerkannt, wenn sie frühestens im Alter von 12 Wochen durchgeführt worden ist. Das Tier muss gekennzeichnet sein, mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung (nur gültig, wenn sie vor dem 03.07.2011 gemacht wurde). Die Kennzeichnung muss in einem Heimtierausweis dokumentiert sein. Die Tiere müssen von einem korrekt ausgefüllten offiziellen Heimtierpass begleitet sein. Für nach dem 29.12.2014 ausgestellte Pässe gilt ein neues Format.

Jungtiere bis zum Alter von 12 Wochen dürfen ungeimpft in die Schweiz verbracht werden, wenn sie ihre Mutter begleiten, von der sie noch abhängig sind oder wenn für sie eine Erklärung der Halterin bzw. des Halters vorliegt, wonach sie seit der Geburt nie mit wildlebenden Tieren in Kontakt gekommen sind, deren Art für Tollwut empfänglich ist. Mit einer solchen Erklärung dürfen auch Jungtiere im Alter zwischen 12 und 16 Wochen eingeführt werden, wenn sie bereits gegen Tollwut geimpft worden sind, die Wartefrist von 21 Tagen aber noch nicht erfüllt ist. Ein Musterdokument für eine solche Erklärung ist auf der Webseite www.blv.admin.ch erhältlich.

Allgemeine Bestimmungen: Es können maximal 5 Tiere zu Heimtierbedingungen eingeführt werden. Die Einfuhr von mehr als 5 Tieren fällt unter die gewerbliche Einfuhr. Ausnahme: Für die vorübergehende Einfuhr von mehr als 5 Hunden, Katzen, Frettchen zur Teilnahme an Wettbewerben oder ähnliches kann beim BLV eine Bewilligung beantragt werden.

Die Einfuhr von Hunden mit kupierten Ohren und/oder Ruten ist verboten. Bei Kurzaufenthalten (z.B. Urlaub) in der Schweiz werden Ausnahmen gemacht. Der Zoll entscheidet, ob die Kriterien für eine Ausnahme erfüllt sind.

Erkundigen Sie sich zudem bei Ihrer Urlaubsgemeinde in der Schweiz nach speziellen kantonalen oder kommunalen Regelungen bezüglich Leinen- oder Maulkorbpflicht!

https://www.blv.admin.ch

In diesem Land kommen folgende Krankheiten* vor:

*Diese Liste ist nicht vollständig. Es können weitere Krankheiten vorkommen, die hier nicht aufgeführt sind.

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