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Deutschland

Einreisebestimmung:

EU-Bestimmung

Die Ein- und Durchreise von Welpen unter 15 Wochen ist verboten. Welpen dürfen nur mit einem ausreichenden Tollwut-Impfschutz nach Deutschland einreisen bzw. Deutschland im Transit passieren. Das bedeutet, dass Welpen frühestens im Alter von 15 Wochen ein- bzw. durchreisen können (Mindestalter für die Tollwut-Erstimpfung 12 Lebenswochen plus 21 Tage bis zur Ausbildung eines wirksamen Impfschutzes; wenn Einreise aus einem gelisteten Drittland).

Jungtiere aus nicht gelisteten Drittländern sind frühestens im Alter von 7 Monaten einfuhrfähig (Tollwutimpfung nach 12 Wochen + Blutentnahme 30 Tage nach Impfung + 3 Monate Wartefrist).

Aufgrund des (Bundes-)Gesetzes zur Bekämpfung gefährlicher Hunde vom 12.4.2001 dürfen Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen nicht nach Deutschland eingeführt werden.
Bundeslandspezifische Regelungen sind zu beachten. Derzeit sind in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg und Hessen weitere Hunderassen und deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden als gefährlich eingestuft. 
Weitere Bestimmungen zur Einreise nach Deutschland siehe Drittländer.

http://www.bmel.de/

In diesem Land kommen folgende Krankheiten* vor:

*Diese Liste ist nicht vollständig. Es können weitere Krankheiten vorkommen, die hier nicht aufgeführt sind.

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