Estland

Einreisebestimmung:

EU-Bestimmung

Erforderlich ist der EU-Heimtierausweis.

Im EU-Heimtierausweis muss die Kennzeichnung des Tieres durch einen Mikrochip oder eine deutlich lesbare Tätowierung eingetragen sein. Für Tiere, die ab dem 3.7.2011 zum ersten Mal gekennzeichnet wurden, ist der Mikrochip Pflicht.

Im EU-Heimtierausweis muss eine gültige Tollwutimpfung (Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt) eingetragen sein.

Für die Mitnahme von sog. gefährlichen Hunderassen gibt es keine Einschränkungen.

In diesem Land kommen folgende Krankheiten* vor:

*Diese Liste ist nicht vollständig. Es können weitere Krankheiten vorkommen, die hier nicht aufgeführt sind.

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