two golden retriever puppies on a beach

Finnland

Einreisebestimmung:

EU-Bestimmung

Hunde müssen gegen Bandwürmer (Echinococcus) mit Praziquantel oder Epsiprantel 24 bis 120 Stunden vor der Einreise behandelt werden. Dies muss der Tierarzt im Heimtierausweis bescheinigen. Alternativ kann die 28-Tage-Regel angewandt werden (nähere Infos http://www.evira.fi). Hier muss der Hund in regelmäßigen Abständen von maximal 28 Tagen gegen Bandwürmer behandelt werden. Bevor das Tier nach Finnland einreist, muss es zweimal im Abstand von 28 Tagen behandelt werden und im Anschluss wird die Behandlung regelmäßig fortgesetzt. Wenn der Hund in Finnland bleibt, muss eine finale Behandlung nach Grenzübertritt in Finnland stattfinden. Wenn das 28-Tage-Intervall überschritten wurde, muss die Behandlungsserie wieder mit zwei Behandlungen gestartet werden. Die Bandwurmbehandlung muss im Heimtierausweis tierärztlich attestiert werden. Eine Echinococcus Behandlung ist nicht notwendig, wenn der Hund direkt aus England, Irland, Norwegen oder aus Malta einreist.

BREXIT Ab dem 1.1.2021 ist der britische Heimtierausweis, mit Ausnahme des nordirischen Heimtierausweises, in der EU nicht mehr gültig und kann bei Reisen mit einem Heimtierhund, einer Katze oder einem Frettchen aus dem Vereinigten Königreich in EU-Mitgliedstaaten nicht mehr verwendet werden.

Weitere Informationen unter: http://www.evira.fi

In diesem Land kommen folgende Krankheiten* vor:

*Diese Liste ist nicht vollständig. Es können weitere Krankheiten vorkommen, die hier nicht aufgeführt sind.

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