Tourist tent, dog and man. Tourist in nature.

Österreich

Einreisebestimmung:

EU-Bestimmung

Die Leinen- und Maulkorbpflicht für Hunde ist in Österreich nicht bundeseinheitlich, sondern auf Gemeindeebene geregelt. In Wien besteht beispielsweise Leinenpflicht in öffentlich zugänglichen Parkanlagen und auf gekennzeichneten Lagerwiesen. Leine und Maulkorb sind dort in allen öffentlichen Orten (Straßen, Plätze, frei zugängliche Teile von Häusern, Höfe, Lokale, Kleingartenanlagen, landwirtschaftlich genutzte Flächen, etc.) und in allen öffentlichen Verkehrsmitteln anzulegen.

Maulkorbpflicht besteht für bissige Hunde an allen öffentlichen Orten.

Es empfiehlt sich daher, Leine und Maulkorb bei einem Aufenthalt in Österreich immer mitzuführen, und im Bedarfsfall beides anzulegen. Für genauere Auskünfte wird empfohlen, sich an die Gemeindeverwaltung bzw. an die Tourismusstelle des Aufenthaltsortes in Österreich zu wenden.

www.bmeia.gv.at/oeb-berlin/ 

In diesem Land kommen folgende Krankheiten* vor:

*Diese Liste ist nicht vollständig. Es können weitere Krankheiten vorkommen, die hier nicht aufgeführt sind.

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