Slowenien

Einreisebestimmung:

EU-Bestimmung

Es besteht keine Vorschrift über das Einfuhrverbot von bestimmten Hunderassen („Kampfhunde“).

Die Leinenpflicht für Hunde besteht auf allen öffentlichen Flächen, die Maulkorbpflicht jedoch nur in öffentlichen Verkehrsmitteln.

Der Eintritt in die meisten öffentlichen Gebäude, Geschäfte, Restaurants etc. ist für Hunde nicht gestattet. Eine Ausnahme sind die Führhunde für Behinderte, denen Eintritt in alle Gebäude und Verkehrsmittel gestattet ist. Die Maulkorbpflicht in öffentlichen Verkehrmitteln besteht für diese Hunde nicht.

Die Einreise von jungen Katzen, Hunden und Frettchen (unter 12 Wochen oder zwischen 12 und 16 Wochen) aus einem EU-Mitgliedstaat ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Weitere Informationen: http://www.gov.si

http://www.muenchen.konzulat.si/

In diesem Land kommen folgende Krankheiten* vor:

*Diese Liste ist nicht vollständig. Es können weitere Krankheiten vorkommen, die hier nicht aufgeführt sind.

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